Braunschweig Zukunft GmbH

 

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12. März
Mit Carsten van de Loo (Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG) und Torsten Voß (Nibelungen-Wohnbau-GmbH)
Um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, gilt, nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), ab 2025 in Niedersachsen eine Solarpflicht für Neubauten mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern. Mindestens 50 % der Dachfläche müssen dann mit einer Photovoltaikanlage (PV) zur Stromerzeugung belegt werden.

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